Energieberatung für Nichtwohngebäude

Potenziale vollständig ausschöpfen – durch unsere Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Energiesparen wird auch 2024 spielend einfach mit einer Energieberatung, bei der der Bund bis zu 80 Prozent der Beratungskosten übernimmt. Unsere qualifizierten und gelisteten Energieberater zeigen dabei Betrieben, Kommunen und gemeinnützigen Organisationen den Weg zu höherer Energieeffizienz. Wir demonstrieren Ihnen, wie sich Ihr Energiebedarf und die CO2-Emissionen wirtschaftlich reduzieren lassen – mit unserer Energieberatung für Nichtwohngebäude.

  • Effizient & zuverlässig
  • Verschiedenste Experten aus einer Hand
  • BAFA gelistet und förderfähig für Ihre Energieeinsparung

Analyse der energetischen Schwachstellen von Nichtwohngebäuden:

Um herauszufinden, wo energetische Schwachstellen liegen und welche Einsparpotenziale existieren, sind fundierte Antworten auf diese Fragen erforderlich. Unsere unabhängigen Energieberater bieten Ihnen ihre Unterstützung an. Sie analysieren den gesamten Betrieb, von Gebäuden und Technologien über Anlagen und Abläufe bis hin zum Nutzerverhalten und der Fahrzeugflotte. Anschließend werten unsere Energieberater die energiebezogenen Daten aus, berechnen die Wirtschaftlichkeit verschiedener Maßnahmen und präsentieren Ihnen einen Umsetzungsplan sowie Förderungen und geeignete Finanzierungsmodelle.

Mehr Energie sparen durch Energieaudits:

Modul 1 der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme entspricht dem Energieaudit gemäß der EU-Energieeffizienzrichtlinie (DIN EN 16247), das größere Unternehmen alle vier Jahre durchführen müssen. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bietet dieser Standard den Vorteil einer gründlichen Analyse durch qualifizierte Experten, was hohe Qualität und Effizienz in der Umsetzung gewährleistet. Unsere Energieberater weisen dabei alle erforderlichen Zulassungen für die Kategorie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme – Energieaudit DIN 16247“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf.

Förderung von maßgeschneiderten Sanierungsfahrplänen für Nichtwohngebäude:

Die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme fördert auch Sanierungs- und Neubaukonzepte für Effizienzhäuser, abhängig von der Nettogrundfläche, mit Beträgen zwischen 1.700 € und maximal 8.000 €. Weitere Informationen zu förderfähigen maßgeschneiderten Sanierungsfahrplänen gemäß DIN 18599 erläutern Ihnen unsere Experten.

Staatliche Unterstützung mit 80 Prozent der Kosten:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) übernimmt 80 Prozent der Kosten für eine Energieberatung in Unternehmen sowie bei Energieberatungen für Nichtwohngebäude von kommunalen Unternehmen.

 

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    Energieberater für Nichtwohngebäude in Hannover & Umgebung

    Was wir für Ihr Nichtwohngebäude erreichen können:

    Unsere Energieberater für Nichtwohngebäude unterstützen Sie in Hannover, Garbsen, Langenhagen, Laatzen, Neustadt am Rübenberge, Hildesheim, Peine, Celle, Hameln, Salzgitter, Braunschweig, Gifhorn & Co. Wir stehen Ihnen 100km um Hannover zur Seite, damit Sie Ihre Energie-Förderung für Nichtwohngebäude effizient in Anspruch nehmen können. Neben unseren Energieberatern sind in unserem Team Architekten, Sachverständige für Bauwesen, Bauingenieure und weitere Experten für Ihre spezifischen Anforderungen. Daneben bieten wir einen unabhängigen Handwerkerservice sowie PV- und Wärmepumpen-Beratungen. Unser Ziel ist es, dass Sie alle benötigten Leistungen aus einer Hand erhalten – mit Transparenz und Erfolg.

    BARNABAS FÜZI

    GESCHÄFTSFÜHRER PLANUS 

    Zertifizierter Baumanager

    Energieberatung Nichtwohngebäude Förderung

    Welche Förderung für Nichtwohngebäude gibt es in 2024?

    Förderung Nichtwohngebäude Sanierung

    Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: Diese Förderung bezieht sich auf Einzelmaßnahmen an bestehenden Gebäuden, die dazu dienen, die Energieeffizienz der Gebäudehülle nachhaltig zu verbessern. Hierzu zählen verschiedene Maßnahmen wie der Austausch von Fenstern oder Türen sowie die umfassende Dämmung der Außenwände oder des Daches. Durch die Unterstützung dieser individuellen Schritte wird das Ziel verfolgt, die Gesamteffizienz des Gebäudes zu steigern und energetische Standards zu fördern.

    Anlagentechnik (außer Heizung):

    Die Förderung konzentriert sich auf den gezielten Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden, mit dem Ziel, die Energieeffizienz des Gebäudes weiter zu erhöhen. Hierunter fallen insbesondere Maßnahmen wie die Implementierung einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage, die dazu beitragen, die Gesamteffizienz und Nachhaltigkeit des Gebäudes zu verbessern.

    Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik):

    Im Fokus dieser Förderung steht die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung von Gebäudenetzen. Voraussetzung ist, dass die Wärmeerzeugung, die das Gebäudenetz speist, nach Abschluss der Maßnahme zu mindestens 65 % aus Anlagen nach BEG EM TMA Nummern 3.2 bis 3.7 und/oder unvermeidbarer Abwärme erfolgt. Durch diese Maßnahmen wird eine nachhaltige und effiziente Wärmeerzeugung angestrebt.

    Heizungsoptimierung:

    Die Förderung umfasst die gezielte Optimierung von Heizungsanlagen, die älter als zwei Jahre sind, und bei mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungsanlagen nicht älter als zwanzig Jahre sind. Das Ziel besteht darin, die Energieeffizienz dieser Anlagen durch Maßnahmen wie hydraulischen Abgleich oder Austausch der Heizungspumpe zu steigern und somit zu einer langfristigen Effizienzsteigerung beizutragen.

    NEU: Reduzierung der Staubemissionen bei Feuerungsanlagen:

    Im Rahmen dieser neuen Initiative werden Maßnahmen gefördert, die darauf abzielen, die Staubemissionen von Feuerungsanlagen für feste Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr um mindestens 80 % zu reduzieren. Diese Förderung gilt für Anlagen, die älter als zwei Jahre sind, wobei Einzelraumfeuerungsanlagen ausgenommen sind. Damit wird eine nachhaltige und umweltfreundliche Nutzung von Biomasse als Brennstoff gefördert.

    Fachplanung und Baubegleitung:

    Die Förderung erstreckt sich auf energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Maßnahmen im Sinne dieses Förderprogramms. Hierbei wird insbesondere auf die fachgerechte Planung und Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen Wert gelegt, um eine ganzheitliche Unterstützung bei der Realisierung nachhaltiger Bauprojekte zu gewährleisten.

     

    Weitere Informationen zur Nichtwohngebäude Förderung 2024

    Förderung von Energiemanagementsystemen und Contracting-Orientierungsberatung: 

    Ebenfalls förderfähig sind Beratungen zur Einführung von Energiemanagementsystemen sowie Contracting-Orientierungsberatungen, die die Rentabilität von Energieeffizienzmaßnahmen prüfen. Diese Prüfung erfolgt durch unsere Spezialisten, die ihre Ausgaben über die berechnete und garantierte Energieeinsparung refinanziert. Unternehmen können so ihre Energiekosten senken, auch wenn ihnen Erfahrung, Zeit oder finanzielle Ressourcen fehlen.

    Bei der Contracting-Orientierungsberatung beträgt die Förderung maximal 7.000 Euro für Antragsteller mit jährlichen Energiekosten unter 300.000 Euro und maximal 10.000 Euro für Antragsteller mit jährlichen Energiekosten über 300.000 Euro pro Gebäude bzw. Gebäudepool.

    Antragstellung in wenigen Schritten:

    Vor der Antragstellung für die Förderung benötigen Sie einen Kostenvoranschlag sowie die Unterschrift im Formular „Selbstverpflichtungen bzw. Selbsterklärung des Energieberaters“ unserer Energieeffizienz-Experten. Anschließend können Sie die Förderung für die Energieberatung online beim BAFA beantragen oder unsere Energieberater mit der Antragstellung bevollmächtigen. Nach Bewilligung durch das BAFA haben Sie zwölf Monate Zeit, die Beratung durchführen zu lassen. Die Vorlage des Verwendungsnachweises samt (elektronischer) Verwendungsnachweiserklärung, Energieberatungsbericht, Honorarrechnung, Zahlungsnachweis und Dokument „Erklärungen nach Durchführung der Energieberatung“ beim BAFA sichert Ihnen die Förderung. Unsere Energieberater unterstützen Sie während des gesamten Prozesses.